Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen:

  • Die Durchführungsbestimmungen sind im Geiste der Fairness anzuwenden und sollen nicht dazu dienen, anderen in unsportlicher Weise Schaden zuzuführen.
  • Spieler*innen das 14. Lebensjahr abgeschlossen haben, gelten als teilnahmeberechtigt.
  • Die Veranstalter-Teilnehmerzahl für die Qualifikationsturnieren ist vorerst auf 256 begrenzt.
  • Ein Teilnehmer kann eine oder mehrere Lizenzen zur Teilnahme an den Qualifikationsturnieren des One Shot Cup erwerben. Die Kosten belaufen sich auf 30 Euro je Lizenz.
  • Das Nenngeld beträgt 30 Euro pro Spieler*in.
  • Im Zuge eines Vorrundenturniers wird jeweils ein K.o. Bewerb durchgeführt, die Top 4 qualifizieren sich für das Finale.
  • Bälle werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
  • Lizenzen sind, solange der Vorrat reicht, aber spätestens bis 20.7.2024 zu erwerben.
  • Finaltermin ist der 21. Juli 2024 in Kitzbühel im Rahmen des ATP-Turniers.
  • Die Finalteilnehmer*innen spielen im K.o.-Bewerb um den Sieg.
  • Sämtliche Finalspiele werden durch einen Schiedsrichter geleitet.
  • Rechtsweg: Für alle sich aus den Durchführungsbestimmungen ergebenden Streitigkeiten ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Regeln für den One Shot Cup 2021

Es gelten die allgemeinen Tennisregeln, mit einer Ausnahme:

  1. Es wird nur ein Punkt gespielt, der Gewinner des Punktes ist der Sieger des Spiels.

Information zum Aufschlagsrecht:

Die Seitenwahl und die Wahl, Aufschläger oder Rückschläger, muss vor Beginn des Spiels durch das Los entschieden werden.

Der Spieler der das Los gewinnt, kann wählen:

  1. Aufschläger oder Rückschläger des Wettspiels zu sein; in diesem Fall muss der Gegner die Seite des Spielfeldes für das Spiel wählen; oder
  1. Die Seite des Spielfeldes für das Spiel; in diesem Fall muss der Gegner wählen, ob er Aufschläger oder Rückschläger für das Spiel sein will; oder
  1. Vom Gegner zu verlangen, eine der oben genannten Entscheidungen zu treffen.